Frist
Frist zur Stellungnahme: lesen, nicht rechnen.
Viele Abmahnungen setzen eine Frist, bis wann du dich äußern sollst. Diese Seite ist kein Rechner. Die Frist steht auf dem Schreiben — oder sie steht nicht. Wir setzen nur den Wortlaut, den du einträgst.
Es gibt hier keine gesetzliche Formel, die das Tool anwendet. Kein „noch drei Tage“, kein „die Frist ist abgelaufen“. Steht ein Datum in der Abmahnung, trägst du es ein. Steht keins, bleibt das Feld leer und der Brief erfindet keines.
Betriebliche Übung, Betriebsvereinbarung, Tarif, Anschreiben der Personalabteilung — alles kann eine andere Zahl nennen als das, was du im Netz liest. Einzelfall prüft diese Seite nicht.
Zugang, nicht nur Versand
Der Brief muss ankommen. Datum auf dem Ausdruck ist nicht dasselbe wie Zugang beim Arbeitgeber. Einschreiben, Boten, Übergabe mit Empfangsbestätigung — du wählst den Weg und behältst die Kopie. Wir versenden nichts und bestätigen keinen Zugang.
Die Stellungnahme selbst ist die Antwort auf den Vorwurf. Die Frist ist nur der Rahmen, den du angibst.
Keine Rechtsberatung. Keine Fristgarantie. Keine Berechnung. Nur der Wortlaut, den du einträgst.
FAQ
Gibt es eine gesetzliche Frist zur Stellungnahme?
Diese Seite rechnet keine. Oft nennt das Schreiben selbst ein Datum. Ob in deinem Fall etwas anderes gilt, prüft das Tool nicht.
Rechnet das Tool meine Frist?
Nein. Du trägst sie ein. Leer bleibt leer. Kein erfundenes Datum.
Was zählt: Versand oder Zugang?
Für den Brief zählt in der Praxis der Zugang. Das Tool bestätigt ihn nicht.