Stellungnahme
Stellungnahme zur Abmahnung.
Du hast eine Abmahnung bekommen. Die Stellungnahme ist deine schriftliche Antwort auf den Vorwurf — sachlich, auf Papier, nach DIN 5008. Kein Gutachten, keine Prüfung, ob die Abmahnung hält.
Der Brief sagt nur, was du einträgst. Bestreiten, einräumen oder differenzieren folgt aus deinem Text, nicht aus einer Strategie, die das Tool erfindet. Fehlt eine Angabe, steht ein Platzhalter. Zeugen, Daten und Orte, die du nicht nennst, kommen nicht vor.
Praktisch: ausdrucken, unterschreiben, so zustellen, dass du den Zugang belegen kannst. Kopie behalten. Manche legen die Stellungnahme zur Personalakte. Ob das in deinem Haus der Weg ist, prüft diese Seite nicht.
Was du brauchst
Dein Name und deine Adresse, Arbeitgeber und Adresse, das Datum der Abmahnung so wie auf dem Schreiben, den Vorwurf in deinen Worten, und was du dazu sagst. Optional: Position, Personalnummer, die Frist zur Stellungnahme so, wie sie das Schreiben nennt.
Die Frist rechnen wir nicht. Steht auf dem Schreiben ein Datum, trägst du es ein. Steht keins, bleibt das Feld leer. Mehr: Frist zur Stellungnahme.
Ton und Form
Sachlich. Sie-Form an den Empfänger. Kein Streitbrief, keine Drohung. Der Text ist ein Geschäftsbrief: Absender, Empfänger, Ort und Datum, Betreff, Anrede, Textkörper, Gruß, Name. Du prüfst ihn, bevor er rausgeht.
Keine Rechtsberatung. Keine Prüfung der Wirksamkeit. Bestreiten oder einräumen nur nach deinem Text. Keine erfundenen Tatsachen.
FAQ
Was ist eine Stellungnahme zur Abmahnung?
Deine schriftliche Antwort auf den Vorwurf. Der Brief formuliert, was du einträgst — nicht, was ein Tool für klug hält.
Muss ich den Vorwurf einräumen?
Nein. Der Brief folgt deinem Text. Steht dort nichts zum Einräumen oder Bestreiten, erfindet er es nicht.
Ersetzt die Stellungnahme einen Anwalt?
Nein. Formulierungshilfe, kein Mandat. Für Streit und Wirksamkeit brauchst du jemanden, der dafür haftet.